Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 25.11.2004 | KG, 14.10.2003

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.04.2004 - I-5 U 149/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4111
OLG Düsseldorf, 29.04.2004 - I-5 U 149/03 (https://dejure.org/2004,4111)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.2004 - I-5 U 149/03 (https://dejure.org/2004,4111)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 2004 - I-5 U 149/03 (https://dejure.org/2004,4111)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtverletzung eines Anwalts; Bestimmung der anwaltlichen Pflichten ; Widerruf eines Vergleichs; Rechtmäßiges Alternativverhalten; Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages; Eintragung einer Sicherungshypothek ; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

  • Judicialis

    BGB § 648; ; BGB § 649; ; BGB § 649 Satz 2; ; BGB § 885 Abs. 1 Satz 2; ; GBO § 18 Satz 2; ; EGZPO § 26 Nr. 5; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 546; ; EGBGB Art. 229 § 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Aufrechnung gegen eine anwaltliche Honorarforderung mit Schadenersatzansprüchen aus positiver Vetragsverletzung bzw. Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftungsrisiken bei Einklagen von Architektenhonorar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    OLG Düsseldorf verbessert Honorarsicherung über § 648a BGB erheblich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwälte: Haftungsrisiken bei Einklagen von Architektenhonorar (IBR 2004, 526)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1351 (Ls.)
  • BauR 2004, 1646
  • ZfBR 2004, 562 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.1997 - IX ZR 81/96

    Inhalt eines Anwaltsvertrages; Mitverschulden durch falsche Angaben gegenüber dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2004 - 5 U 149/03
    Grundsätzlich ist der Anwalt verpflichtet ist, seinen Mandanten umfassend und erschöpfend zu beraten (BGH NJW 1997, 2168; Vollkommer, a.a.O., Rdnr. 147, 151).
  • BGH, 22.06.1994 - XII ZR 100/93

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2004 - 5 U 149/03
    Ein solcher Antrag ist in der Regel eilbedürftig - dafür spricht auch die gesetzliche Vorschrift des § 885 Abs. 1 Satz 2 BGB ; durch zu langes Zuwarten kann die gesetzliche Dringlichkeitsvermutung widerlegt werden (vgl. Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 940, 4 m.N. KG MDR 1994, 1012).
  • BGH, 29.04.1993 - IX ZR 101/92

    Hinweispflicht des Anwalts bei drohender Verjährung von Ansprüchen gegen Dritte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2004 - 5 U 149/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. NJW 1993, 2045) hat der Anwalt jedoch in den Grenzen des erteilten Mandates die Interessen seines Auftraggebers nach jeder Richtung wahrzunehmen.
  • OLG Hamm, 13.12.1994 - 28 U 70/94

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Anwaltspflichten?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2004 - 5 U 149/03
    Grundsätzlich war der Kläger daher verpflichtet, im Rahmen des ihm erteilten Klageauftrages bei der Vertretung der V... aufgrund abgetretenen Anspruchs des Beklagten auch die Frage einer Sicherung des Honoraranspruches durch Eintragung einer Sicherungshypothek und den Antrag auf Erlass einer hierauf gerichteten einstweiligen Verfügung anzusprechen und auch im Blick zu halten (vgl. im Ergebnis so wohl auch OLG Hamm, OLGR 1995, 70).
  • OLG Stuttgart, 26.08.2008 - 12 U 146/05
    Vergleichbare Erwägungen stellt auch das OLG Düsseldorf BauR 2004, 1646 in einem Fall an, in dem der Anwalt einen Antrag auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zu spät gestellt hatte.

    Auch das OLG Düsseldorf (BauR 2004, 1646) ist in dem oben bereits zitierten Fall, in dem der Anwalt den Erlass einer Bauhandwerkersicherungshypothek beantragt hatte, das Gericht jedoch ohne nachvollziehbaren Grund eine mündliche Verhandlung über den Antrag anordnete und die einstweilige Verfügung letztlich erst nach knapp 7 Wochen erließ, davon ausgegangen, dass der Zeitablauf gleich gewesen wäre, hätte der Anwalt, wozu er verpflichtet gewesen wäre, den Antrag rund 5 Wochen früher gestellt.

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.11.2004 - 5 U 149/03   

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https://dejure.org/2004,9260
OLG Hamburg, 25.11.2004 - 5 U 149/03 (https://dejure.org/2004,9260)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.11.2004 - 5 U 149/03 (https://dejure.org/2004,9260)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. November 2004 - 5 U 149/03 (https://dejure.org/2004,9260)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • aufrecht.de

    Können LKW-Ersatzteile Geschmacksmuster sein?

  • Wolters Kluwer

    Geltung der bisherigen Beurteilungsgrundsätze hinsichtlich der Neuheit und Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters nach Inkrafttreten des neuen Geschmacksmustergesetzes (GeschmMG) für vor dem 28.10.2001 angemeldete oder eingetragene Geschmacksmuster; ...

  • info-it-recht.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.08.2004 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.11.2004 - 5 U 149/03
    Nunmehr will der 1. Zivilsenat des BGH seine Rechtsprechung jedenfalls für Verwarnungen aus Kennzeichenrechten ändern und hat einen Beschluss zur Vorlage an den Großen Zivilsenat des BGH gefasst (NJW 04, 3322).
  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 166/76

    Brombeerleuchte

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.11.2004 - 5 U 149/03
    Die Schutzfähigkeit eines Musters kann ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens beurteilt werden, wenn es gerade auf die Anschauungen des für geschmackliche und ästhetische Fragen aufgeschlossenen und mit ihnen einigermaßen vertrauten Durchschnittsbetrachters ankommt (BGH GRUR 79, 332,336 "Brombeerleuchte"; GRUR 81, 273, 274 "Leuchtenglas").
  • BGH, 17.04.1997 - X ZR 2/96

    "Chinaherde"; Sorgfaltspflichten des aus einem Gebrauchsmuster vorgehenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.11.2004 - 5 U 149/03
    Zwar entspricht es der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und auch dieses Senats, dass eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Verwarnten angesehen werden und bei schuldhaftem Handeln des Verwarnenden Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslösen kann (BGH GRUR 97, 741 "Chinaherde").
  • BGH, 16.10.1986 - I ZR 6/85

    Kotflügel; Geschmacksmusterfähigkeit von Pkw-Kotflügeln

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.11.2004 - 5 U 149/03
    b) Dass auch KFZ-Ersatzteile geschmacksmusterfähig sein können, ist für das bisherige Geschmacksmusterrecht seit der Entscheidung "Kotflügel" des BGH geklärt (GRUR 87, 518).
  • BGH, 08.05.1968 - I ZR 67/65

    Neuheit im Geschmacksmusterrecht

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.11.2004 - 5 U 149/03
    Die Eigentümlichkeit wurde nach altem Recht hingegen nicht vermutet, sondern war für § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F. ausdrücklich festzustellen (BGH GRUR 69, 90,95 "Rüschenhaube").
  • BGH, 09.06.2004 - I ZR 70/02

    Klemmhebel

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.11.2004 - 5 U 149/03
    Dies bedeutet insbesondere, dass für sie die bisherigen Beurteilungsgrundsätze hinsichtlich der Neuheit und Eigentümlichkeit im Sinne von § 1 Abs. 2 GeschMG a.F gelten (BGH WRP 04, 1175, 1176 "Klemmhebel").
  • OLG Hamburg, 11.09.2003 - 3 U 367/01

    Unberechtigte Abnehmerverwarnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.11.2004 - 5 U 149/03
    Diese muss vielmehr zusätzlich festgestellt werden und ist regelmäßig zu verneinen, wenn lediglich zu Unrecht bestimmte Rechte gegenüber einem anderen geltend gemacht werden, solange es ausreichende und zumutbare Möglichkeiten für den Betroffenen gibt, sich ohne Nachteile dagegen zu wehren (HansOLG, 3.Senat OLG-Rep 2004, 338,339).
  • BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72

    Zur hinreichenden Gestaltungshöhe des Geschmacksmusterschutzes bei Schaltern

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.11.2004 - 5 U 149/03
    Gestaltungen, die ausschließlich technisch bedingt sind, fehlt es an der Eigentümlichkeit (BGH GRUR 75, 81,83 "Dreifachkombinationsschalter").
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2003 - 2 U 135/02

    Zulässigkeit einer Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.11.2004 - 5 U 149/03
    Schließlich liegt hier auch kein Fall vor, in dem die Verwarnung deshalb als rechtswidrig zu werten ist, weil der Verwarner positiv weiß, dass ihm das in Anspruch genommene Schutzrecht nicht zusteht, oder von einem falschen Sachverhalt ausgeht (OLG Düsseldorf GRUR 03, 814; OLG Hamburg OLG-Rep.04,338).
  • BGH, 07.11.1980 - I ZR 57/78

    Leuchte im Schutzbereich des Klagegeschmacksmusters - Teilnahme am Musterschutz

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.11.2004 - 5 U 149/03
    Die Schutzfähigkeit eines Musters kann ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens beurteilt werden, wenn es gerade auf die Anschauungen des für geschmackliche und ästhetische Fragen aufgeschlossenen und mit ihnen einigermaßen vertrauten Durchschnittsbetrachters ankommt (BGH GRUR 79, 332,336 "Brombeerleuchte"; GRUR 81, 273, 274 "Leuchtenglas").
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Rechtsprechung
   KG, 14.10.2003 - 5 U 149/03   

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https://dejure.org/2003,30046
KG, 14.10.2003 - 5 U 149/03 (https://dejure.org/2003,30046)
KG, Entscheidung vom 14.10.2003 - 5 U 149/03 (https://dejure.org/2003,30046)
KG, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - 5 U 149/03 (https://dejure.org/2003,30046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 139/77

    Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs - Abstoßen

    Auszug aus KG, 14.10.2003 - 5 U 149/03
    Maßgebend insoweit sind die Art und Weise der Ankündigung, insbesondere die Intensität der Werbung und die Umstände der Durchführung des Verkaufs nach dessen Anlass, Umfang, Zeitdauer, Zeitpunkt (zum Beispiel Nähe zum Schlussverkauf) und Preisgestaltung (BGH, GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II; GRUR 1975, 491, 492 - Schräger Dienstag; GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle Preissenkungen; GRUR 1983, 184, 185 - Eine Fülle von Sonderangeboten; Köhler/Piper, UWG, § 7 Rdnr. 20).

    Außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs liegt eine Verkaufsveranstaltung bereits dann, wenn bei den angesprochenen Verkehrskreisen nach den Gesamtumständen trotz Branchenüblichkeit der Eindruck entsteht, dass die Aktion nicht mehr im Rahmen des Regelmäßigen liegt (BGH, GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle Preissenkungen).

  • BGH, 25.03.1958 - I ZR 38/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 14.10.2003 - 5 U 149/03
    Maßgebend insoweit sind die Art und Weise der Ankündigung, insbesondere die Intensität der Werbung und die Umstände der Durchführung des Verkaufs nach dessen Anlass, Umfang, Zeitdauer, Zeitpunkt (zum Beispiel Nähe zum Schlussverkauf) und Preisgestaltung (BGH, GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II; GRUR 1975, 491, 492 - Schräger Dienstag; GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle Preissenkungen; GRUR 1983, 184, 185 - Eine Fülle von Sonderangeboten; Köhler/Piper, UWG, § 7 Rdnr. 20).

    Insoweit entspricht es der Rechtsprechung des BGH, derartige Verkaufsaktionen als Sonderveranstaltung im Sinne des § 7 UWG zu werten (BGH, GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; GRUR 1981, 284, 286 - Pelz-Festival; WRP 2002, 1105; WRP 2003, 511, 513; ebenso auch OLG Köln, MD 2003, 362).

  • BGH, 19.12.2002 - I ZR 160/00

    Begrenzte Preissenkung

    Auszug aus KG, 14.10.2003 - 5 U 149/03
    Insoweit entspricht es der Rechtsprechung des BGH, derartige Verkaufsaktionen als Sonderveranstaltung im Sinne des § 7 UWG zu werten (BGH, GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; GRUR 1981, 284, 286 - Pelz-Festival; WRP 2002, 1105; WRP 2003, 511, 513; ebenso auch OLG Köln, MD 2003, 362).
  • BGH, 25.06.1998 - I ZR 75/96

    Geburtstagswerbung III - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Auszug aus KG, 14.10.2003 - 5 U 149/03
    Insoweit muss sie sich aus der Sicht des Verkehrs von den Verkaufsformen absetzen, die sonst für die betroffene Branche typisch sind (BGH, GRUR 1998, 1046, 1047 - Geburtstagswerbung III).
  • OLG Hamm, 15.05.2003 - 4 U 28/03

    Eintägige, kurzfristig angekündigte Rabattaktion bzgl. der gesamten

    Auszug aus KG, 14.10.2003 - 5 U 149/03
    Im Fall des OLG Hamm (Urteil vom 15. Mai 2002, 4 U 28/03) betrug der gewährte Rabatt nur die Hälfte (10 %) und er war auf einen Artikel geschränkt.
  • BGH, 02.12.1982 - I ZR 106/80

    Einstufung einer Werbung mit einer "Fülle von Sonderangeboten" als Vorwegnahme

    Auszug aus KG, 14.10.2003 - 5 U 149/03
    Maßgebend insoweit sind die Art und Weise der Ankündigung, insbesondere die Intensität der Werbung und die Umstände der Durchführung des Verkaufs nach dessen Anlass, Umfang, Zeitdauer, Zeitpunkt (zum Beispiel Nähe zum Schlussverkauf) und Preisgestaltung (BGH, GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II; GRUR 1975, 491, 492 - Schräger Dienstag; GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle Preissenkungen; GRUR 1983, 184, 185 - Eine Fülle von Sonderangeboten; Köhler/Piper, UWG, § 7 Rdnr. 20).
  • BGH, 16.06.1971 - I ZR 11/70

    Bekämpfung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb -

    Auszug aus KG, 14.10.2003 - 5 U 149/03
    Ein Angebot ist zeitlich begrenzt, wenn es den Eindruck vermittelt, dass es sich bei ihm um eine besondere Gelegenheit handelt, die so eng befristet ist, dass ohne Rücksicht auf einen etwa bestehenden Bedarf sofort gekauft werden muss, um die Gelegenheit nicht zu versäumen (BGH, GRUR 1972, 125, 126 - Sonderveranstaltung III; Köhler/Piper, a. a. O., § 7 Rdnr. 8, 28, 38, 50 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.10.1980 - I ZR 108/78

    Besondere Kaufvorteile - Warenausstellung - Verkaufsveranstaltung -

    Auszug aus KG, 14.10.2003 - 5 U 149/03
    Insoweit entspricht es der Rechtsprechung des BGH, derartige Verkaufsaktionen als Sonderveranstaltung im Sinne des § 7 UWG zu werten (BGH, GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; GRUR 1981, 284, 286 - Pelz-Festival; WRP 2002, 1105; WRP 2003, 511, 513; ebenso auch OLG Köln, MD 2003, 362).
  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 1/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 14.10.2003 - 5 U 149/03
    Maßgebend insoweit sind die Art und Weise der Ankündigung, insbesondere die Intensität der Werbung und die Umstände der Durchführung des Verkaufs nach dessen Anlass, Umfang, Zeitdauer, Zeitpunkt (zum Beispiel Nähe zum Schlussverkauf) und Preisgestaltung (BGH, GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II; GRUR 1975, 491, 492 - Schräger Dienstag; GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle Preissenkungen; GRUR 1983, 184, 185 - Eine Fülle von Sonderangeboten; Köhler/Piper, UWG, § 7 Rdnr. 20).
  • BGH, 20.05.1974 - I ZR 107/72

    Anspruch auf Unterlassung der Werbung in Tageszeitungen mit den Schlagworten:

    Auszug aus KG, 14.10.2003 - 5 U 149/03
    Maßgebend insoweit sind die Art und Weise der Ankündigung, insbesondere die Intensität der Werbung und die Umstände der Durchführung des Verkaufs nach dessen Anlass, Umfang, Zeitdauer, Zeitpunkt (zum Beispiel Nähe zum Schlussverkauf) und Preisgestaltung (BGH, GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II; GRUR 1975, 491, 492 - Schräger Dienstag; GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle Preissenkungen; GRUR 1983, 184, 185 - Eine Fülle von Sonderangeboten; Köhler/Piper, UWG, § 7 Rdnr. 20).
  • KG, 20.01.2004 - 5 U 185/03

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Rabatt-Coupons in einer Tageszeitung

    Dies gilt um so mehr, als der Beklagten das Urteil des OLG Nürnberg (eingegangen ausweislich des Eingangsstempels am 5. November 2003 bei dem Prozessbevollmächtigten der Beklagten) im Zeitpunkt der Zustimmung zur Einzelrichterentscheidung am 11. November 2003 bereits bekannt war, ebenso - dem Ergebnis nach - dem Senat bei seiner Entscheidung vom 14. Oktober 2003 im Rechtsstreit 5 U 149/03, worauf auch die Beklagte im Schriftsatz vom 12. November 2003 zutreffend hingewiesen hat.
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